FAQ'S

FAQ’S


1. Im Falle eines Verbraucherstreitfalls im Sinne des Gesetzes Nr. 144/2015 vom 8. September kann der Verbraucher auf die zuständige alternative Streitbeilegungsstelle für Verbraucher zurückgreifen. 2. Unbeschadet der Bestimmungen der Gesetze, Gesetze und Vorschriften, an die die alternativen Streitbeilegungsstellen für Verbraucher gebunden sind, gilt es als kompetent, den Verbraucherstreit, die alternative Streitbeilegungsstelle für Verbraucher am Ort der Ausführung des Kaufvertrags und Verkauf der Ware oder Erbringung von Dienstleistungen oder alternativ der alternativen Abwicklungsstelle mit Fachkompetenz, falls vorhanden, für den betreffenden Sektor durchzuführen. 3. Wenn am Ort des Vertragsschlusses keine alternative Streitbeilegungsstelle mit Zuständigkeit vorhanden ist oder die bestehende (n) aufgrund des Vertragswerts als nicht kompetent angesehen wird (n), kann der Verbraucher auf das Nationale Zentrum für Information und Schiedsgerichtsbarkeit zurückgreifen von Verbraucherkonflikten in Porto, Rua de Damião de Góis, 31 loja6 4050-225 Porto, mit der E-Mail-Adresse: cniacc@unl.pt und verfügbar unter www.arbitragemdeconsumo.org “




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